Für den Gesamtverband textil+mode ist dies eine äußerst positive Entscheidung, für die sich der Verband zusammen mit zahlreichen anderen Branchen intensiv auf EU-Ebene eingesetzt hatte. Die verbleibende Zeit muss die Kommission nutzen, um ihren Verpflichtungen nach weiteren Vereinfachungen und Präzisierungen der Verordnung nachzukommen.
Anne-Kathrin Göbel, Leitung CSR: „Die EU-Entwaldungsverordnung steht auf der langen Liste überbordender und praxisferner Bürokratie, die aus der Gesetzesflut des Green Deal entsprungen ist und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen einschränkt. Die neue EU-Kommission muss nun zügig liefern: Zum einen müssen die Versprechungen aus dem Trilog-Ergebnis erfüllt werden. Dazu gehört, dass die Einstufung der Länder in Sachen Entwaldungsrisiko bis spätestens 30. Juni 2025 erfolgen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine weitere Verschiebung des Inkrafttretens notwendig. Zum anderen müssen im Rahmen der geplanten Berichtspflichtenvereinfachung, deren Kommissionsvorschlag für Frühjahr 2025 erwartet wird, auch die Entwaldungsverordnung grundsätzlich in ihrer Verhältnismäßigkeit von Nutzen und Bürokratie hinterfragt werden.“
Aus Sicht der Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie ist die EUDR in der Praxis nicht umsetzbar. Anne-Kathrin Göbel: „Bis zuletzt fehlten der EU-Entwaldungsverordnung wesentliche Informationen für die Unternehmen, wie sie sich gesetzeskonform verhalten sollen. Mit solchen Gesetzen muss jetzt Schluss sein, wenn die neue EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Wirtschaft ernst nehmen und praxisferne Bürokratie abstellen will.“
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